Erfolgt die außerklinische Intensivpflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen, in Einrichtungen oder Wohnungen für Menschen mit Behinderungen oder in Wohneinheiten zugelasssener Leistungserbringer, so beträgt die Zuzahlung wie bei vollstationärer Krankenhausbehandlung 10 EUR je Kalendertag, begrenzt auf die ersten 28 Tage der Leistungsinanspruchnahme je Kalenderjahr.

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