hier: Ergebnisse der Koordinierenden Stelle Kernprüfprogramme (KoSKP)

In der Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 12.2.2020 (TOP 18) wurde festgelegt, dass Änderungen und Neuerungen bei Fehlerprüfungen in der KoSKP beraten und beschlossen werden. Die Beschlüsse werden in der Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens vorgestellt und mit der Nachtragslieferung zum Gemeinsamen Rundschreiben "Meldeverfahren zur Sozialversicherung" dokumentiert.

Die KoSKP hat zuletzt am 28.1.2021 im schriftlichen Abstimmungsverfahren über die Änderungen zum 1.7.2021 und 1.1.2022 beraten. Die Ergebnisse werden im Austauschprotokoll und in der Nachtragslieferung zum Gemeinsamen Rundschreiben dargestellt.

Als Einsatztermine für das geänderte Kernprüfprogramm werden der 1.7.2021 und 1.1.2022 festgelegt.

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