hier: Ergebnisse der Koordinierenden Stelle Kernprüfprogramme (KoSKP)

In der Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 12.2.2020 (TOP 18) wurde festgelegt, dass Änderungen und Neuerungen bei Fehlerprüfungen in der KoSKP beraten und beschlossen werden. Die Beschlüsse werden in der Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens vorgestellt und mit der Nachtragslieferung zum GR v. 29.06.2016 dokumentiert.

Die KoSKP hat zuletzt am 29.4.2021 über die Änderungen zum 1.7.2021 und 1.1.2022 beraten. Die Ergebnisse sind im als Anlage beigefügten Änderungsprotokoll aufgeführt.

Insbesondere wird auf die erfolgten Anpassungen in der Anlage 21 (DSMD) durch die Änderung im DBGB und den Wegfall des DBEU hingewiesen. Im DSMD besteht zudem bereits ein DBST (Datenbaustein Sterbedaten). Das Kürzel wird nunmehr außerdem im DSME für den Datenbaustein Steuerdaten genutzt.

Die Besprechungsteilnehmer nehmen die Beschlüsse der KoSKP zur Kenntnis.

Als Einsatztermine für das geänderte Kernprüfprogramm werden der 1.7.2021 und 1.1.2022 festgelegt. Die unter TOP 5 angesprochenen Fehlerprüfungen treten zum 1.1.2023 in Kraft.

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