hier: Meldung für beitragslose Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld II
Das Haushaltsbegleitgesetz 2011 (HBeglG 2011) sieht vor, dass Bezieher von Arbeitslosengeld II nach dem SGB II für Leistungszeiträume ab dem 01.01.2011 nicht mehr rentenversicherungspflichtig sind. Die Zeiten des Arbeitslosengeld II-Bezuges können jedoch gem. § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 SGB VI ab diesem Zeitpunkt als Anrechnungszeiten vom Rentenversicherungsträger berücksichtigt werden. Nach § 39 Abs. 2 Satz 2 DEÜV hat der zuständige Leistungsträger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II den Arbeitslosengeld II-Bezug als Anrechnungszeit dem Rentenversicherungsträger zu melden.
Der Abschnitt 4.7 des gemeinsamen Rundschreibens "Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung" wird im 2. Absatz um den Text:
entsprechend ergänzt.
Des Weiteren wird für die Meldung dieser Anrechnungszeiten die neue Leistungsart 46 im Datenbaustein Anrechnungszeiten (DBAZ) festgelegt:
Die Anlage 9.5 ist wie folgt zu ergänzen:
Fehlernummer |
Typ |
Spalte "Prüfung" |
Fehlerkurztext |
Fehlerlangtext |
DBAZ022 |
Änderung |
Zulässig sind die Ziffern "40" - "46", "51", "52" oder "54". |
LEAT unzulässiges Zeichen |
Im Feld LEAT sind nur die Ziffern 40 - 46, 51, 52 oder 54 zulässig |
DBAZ026 |
Änderung |
Bei Meldungen von der Bundesagentur für Arbeit (VFMM im VOSZ = "BATRV") sind nur die Ziffern "40" - "46" zulässig. |
LEAT ungleich 40 – 46 bei Meldungen der BA |
Bei Meldungen der Bundesagentur für Arbeit sind im Feld LEAT nur die Ziffern 40 - 46 zulässig |
DBAZ027 |
Neu (LEAT) |
Bei Meldungen der Kommunen (VFMM im VOSZ = "KTTRV") sind nur die Ziffern "41" und "46" zulässig. |
LEAT ungleich 41 oder 46 bei Meldungen der Kommunen |
Bei Meldungen der Kommunen sind im Feld LEAT nur die Ziffern 41 und 46 zulässig |
DBAZ041 |
Neu (ZRBG) |
Bei Meldungen von Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld II (LEAT = "46") muss der Zeitraumbeginn (ZRBG) nach dem 31.12.2010 liegen. |
ZRBG vor dem 01.01.2011 bei LEAT 46 |
Bei Meldungen von Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld II (LEAT 46) muss der Zeitraumbeginn nach dem 31.12.2010 liegen |
Eine Änderung der Prüfungen im Datenbaustein Entgeltersatzleistungen (DBEZ) ist zunächst nicht durchzuführen, da der Bezug von Arbeitslosengeld II aufgrund des kurzfristigen Inkrafttretens des HBeglG 2011 übergangsweise auch weiterhin mit dem DBEZ gemeldet werden kann.
Einsatztermin für das Kernprüfungsprogramm ist der 01.06.2011.
Das ergänzte gemeinsame Rundschreiben und die geänderte Anlage 9.5 sind Bestandteil der parallel zur Niederschrift ausgelieferten Nachtragslieferung des gemeinsamen Rundschreibens "Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung" in der Fassung vom 24.11.2010 (Version 2.43).