Die Kosten für eine tierärztliche Behandlung übernimmt die Krankenkasse neben der Unterhaltspauschale. Die Höhe der einzelnen Gebühr bemisst sich nach dem Einfachen bis 3-fachen des Gebührensatzes der Tierärztegebührenordnung (GOT).
Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen