Leitsatz (amtlich)

Das Unterlassen einer notwendigen Beiladung nach SGG § 75 Abs 2 Alternative 1 ist bei einer zulässigen Revision von Amts wegen als Verfahrensmangel zu beachten (Beschluß gemäß RsprEinhG § 14 S 1; Aufgabe BSG 1960-12-14 2 RU 18/59 = BSGE 13, 217, 220; Aufgabe BSG 1971-07-30 2 RU 241/68 = BSGE 33, 99, 102).

 

Normenkette

SGG § 162 Abs. 1 Nr. 2 Fassung: 1953-09-03, § 75 Abs. 2 Alt. 1 Fassung: 1953-09-03

 

Tenor

In dem Verfahren des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes - GmS - OGB 1/7.4 - schließt sich der 2. Senat des Bundessozialgerichts zur Beiladung nach § 75 Abs. 2 erste Alternative SGG der Rechtsauffassung des vorlegenden IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts an.

 

Fundstellen

NJW 1974, 2304

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