Leitsatz (redaktionell)
Auch die Entscheidung darüber, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang dem Antragsteller für die Einzahlung des Kostenvorschusses Erleichterungen, wie die Zahlung in Raten, einzuräumen sind, obliegt dem Gericht nach freiem pflichtgemäßem Ermessen.
Eine Überschreitung dieses Ermessens liegt dann nicht vor, wenn das Gericht, wie im vorliegenden Fall, ein unangemessenes Zahlungsangebot in Raten ablehnt.
Normenkette
SGG § 109 Abs. 1 S. 2 Fassung: 1953-09-03
Fundstellen
Dokument-Index HI2149217 |
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