Entscheidungsstichwort (Thema)
Wegfall der Berufungsvoraussetzungen zum ehrenamtlichen Richter. wesentlicher Verfahrensmangel
Orientierungssatz
Es wird nicht mehr an der Entscheidung vom 23.3.1965 - 11 RA 64/64 = BSGE 23, 26 festgehalten, wonach die Mitwirkung eines ehrenamtlichen Richters, bei dem die Voraussetzungen für das Richteramt erst nach der Berufung zum ehrenamtlichen Richter entfallen, der aber noch nicht seines Amtes enthoben ist, einen wesentlichen Verfahrensmangel darstellt.
Normenkette
SGG § 22 Abs 1, §§ 47, 16, 12
Gründe
Auf die Anfrage des 1. Senats vom 25. Juni 1992 - 1 S 8/92 - hält der 11. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) nicht mehr an seiner Entscheidung vom 23. März 1965 - 11 RA 64/64 - (BSGE 23, 26, 28 f) fest, wonach die Mitwirkung eines ehrenamtlichen Richters, bei dem die Voraussetzungen für das Richteramt erst nach der Berufung zum ehrenamtlichen Richter entfallen, der aber nocht nicht seines Amtes enthoben ist, einen wesentlichen Verfahrensmangel - unrichtige Besetzung des Gerichts - darstellt.
Fundstellen
Dokument-Index HI1652396 |
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