Entscheidungsstichwort (Thema)

Berufsunfähigkeit. bisheriger Beruf. Beitragsleistung

 

Orientierungssatz

In der tariflichen Einstufung ist ein wichtiges Indiz für die Bewertung der Qualität des Berufs zu sehen, nicht dagegen kommt es bei der BU auf die tatsächliche Beitragsleistung zu der Zeit an, als der "bisherige Beruf" iS des RVO § 1246 Abs 2 S 2 ausgeübt wurde.

 

Normenkette

RVO § 1246 Abs 2 S 2 Fassung: 1957-02-23

 

Verfahrensgang

LSG Baden-Württemberg (Entscheidung vom 06.09.1977; Aktenzeichen L 9 J 136/77)

SG Mannheim (Entscheidung vom 23.12.1976; Aktenzeichen S 11 J 1720/75)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1653992

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