Entscheidungsstichwort (Thema)
Berufsunfähigkeit. bisheriger Beruf. Beitragsleistung
Orientierungssatz
In der tariflichen Einstufung ist ein wichtiges Indiz für die Bewertung der Qualität des Berufs zu sehen, nicht dagegen kommt es bei der BU auf die tatsächliche Beitragsleistung zu der Zeit an, als der "bisherige Beruf" iS des RVO § 1246 Abs 2 S 2 ausgeübt wurde.
Normenkette
RVO § 1246 Abs 2 S 2 Fassung: 1957-02-23
Verfahrensgang
LSG Baden-Württemberg (Entscheidung vom 06.09.1977; Aktenzeichen L 9 J 136/77) |
SG Mannheim (Entscheidung vom 23.12.1976; Aktenzeichen S 11 J 1720/75) |
Fundstellen
Dokument-Index HI1653992 |
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