Werdende Mütter, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, erhalten nach der 12. Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf in Höhe von 17 % des für sie maßgeblichen Regelbedarfs.[1]

 
Regelbedarfsstufe Regelbedarf Mehrbedarf
1 563 EUR 95,71 EUR
2 506 EUR 86,02 EUR
3 451 EUR 76,67 EUR
4 471 EUR 80,07 EUR

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