Werdende Mütter, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, erhalten nach der 12. Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf in Höhe von 17 % des für sie maßgeblichen Regelbedarfs.[1]
Regelbedarfsstufe | Regelbedarf | Mehrbedarf |
---|---|---|
1 | 563 EUR | 95,71 EUR |
2 | 506 EUR | 86,02 EUR |
3 | 451 EUR | 76,67 EUR |
4 | 471 EUR | 80,07 EUR |
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