Im Falle einer medikamentösen Akuttherapie erfolgen Kontrollen innerhalb der ersten vier Wochen einmal wöchentlich oder zumindest alle zwei Wochen, danach alle zwei bis vier Wochen.
Besteht ein erhöhtes Suizidrisiko sollten eine Woche nach Beginn einer antidepressiven medikamentösen Behandlung und anschließend regelmäßig Kontrollen stattfinden, bis das Suizidrisiko als nicht mehr klinisch relevant beurteilt wird (vgl. Nummer 1.5.5).
Vier Wochen nach Erreichen der Standarddosierung einer Behandlung mit Antidepressiva sollte gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten eine genaue Prüfung der Symptombesserung erfolgen und die weitere Behandlung besprochen werden. Bei Auftreten von Nebenwirkungen können - abhängig von der Nebenwirkungsschwere und den Patientenpräferenzen - eine Anpassung der Dosierung, das Absetzen der Medikation oder ein Therapiewechsel erwogen werden.
Bei Nichtansprechen auf das gewählte Antidepressivum trotz Ausschöpfung der zugelassenen und verträglichen Dosis kommen grundsätzlich mehrere Behandlungsalternativen in Frage, wobei keine ausreichende Evidenz vorliegt, um einer dieser Alternativen generell den Vorrang zu geben:
- Wechsel des Antidepressivums
- Kombination zweier Antidepressiva
- Augmentation mit Lithium oder Quetiapin
Sollte ein Wechsel zwischen Antidepressiva erwogen werden, sollte wegen möglicher Wechselwirkungen eine schrittweise Aufdosierung des neuen und ein ausschleichendes Absetzen des alten Antidepressivums erfolgen.
In Abhängigkeit von der Schwere der Depression ist auch zu prüfen, ob ein Wechsel zur Psychotherapie oder eine Kombination von Psychotherapie und medikamentöser Therapie in Betracht kommt.
Bei gutem Ansprechen auf die Behandlung sind ab dem vierten Behandlungsmonat längere Intervalle möglich.
Spätestens sechs Monate nach Erreichen einer Remission sollte bei Patientinnen oder Patienten mit schweren depressiven Episoden überprüft werden, ob die Remission weiterhin besteht und ob gegebenenfalls eine Therapieanpassung erforderlich ist.
Im Anschluss an die Erhaltungsphase ist zu prüfen, ob eine Rezidivprophylaxe angezeigt ist. Erfolgt diese mittels Antidepressiva länger als ein Jahr, wird bei Patientinnen oder Patienten mit schwerer Depression mindestens jährlich eine gemeinsame Prüfung der weiteren Therapie empfohlen.
Aufgrund des Nebenwirkungsprofils der jeweiligen Wirkstoffgruppen können in Abhängigkeit von der gewählten Arzneimitteltherapie vor und während der Behandlung Kontrolluntersuchungen notwendig werden. Insbesondere können regelmäßige Blutbildkontrollen, Erhebung der Leberwerte, Gewichtskontrollen, EKG-Kontrollen sowie die Bestimmung der Schilddrüsenwerte erforderlich sein. Bei einer Medikation mit Lithium ist darüber hinaus die Bestimmung des Lithiumspiegels erforderlich.