Besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und wird die Erfüllung/die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber unberechtigt verweigert, sieht § 115 SGB X den Übergang der Ansprüche des Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung auf die Krankenkasse vor, vorausgesetzt, die Krankenkasse hat dem Arbeitnehmer Krankengeld gewährt.

Dieser gesetzliche Forderungsübergang (der auch als Rechtsübergang bezeichnet wird) ist vergleichbar mit dem des § 116 SGB X. Dort geht es um den Übergang zivilrechtlicher Ansprüche geschädigter Versicherter auf die Sozialleistungsträger, wenn diese aus Anlass des Schadensereignisses Leistungen gewähren.[1]

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