Die Anlage der Wertguthaben hat im Rahmen der für die Sozialversicherungsträger geltenden Vermögensanlagevorschriften zu erfolgen.[1]

Das Wertguthaben ist so anzulegen und zu verwalten, dass

  • ein Verlust ausgeschlossen erscheint,
  • ein angemessener Ertrag erzielt wird und
  • eine ausreichende Liquidität gewährleistet ist.

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