Die Möglichkeiten, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, sind für Flüchtlinge unterschiedlich, abhängig vom Aufenthaltsstatus geregelt. Kriterien hierbei sind insbesondere der Aufenthaltsstatus, die Dauer der Registrierung als asylsuchende Person und das Herkunftsland. Daran knüpfen auch die Eingliederungsleistungen an.[1]

[1]

S. Flüchtling, Abschn. 2 ff.

6.1 Leistungen zur Eingliederung

Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge, die uneingeschränkten Zugang zum deutschen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt haben, können im Rahmen der bestehenden Fördermöglichkeiten nach dem SGB II und SGB III alle Leistungen zur beruflichen Eingliederung erhalten.

Für Personen, die eine Aufenthaltsgestattung besitzen, aber noch keine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen[1], können bereits frühzeitig Eingliederungsleistungen, wie Beratung oder finanzielle Hilfen aus dem Vermittlungsbudget oder ggf. auch die Förderung einer Aktivierungsmaßnahme[2] erbracht werden. Voraussetzung ist, dass ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, d. h. eine gute Bleibeperspektive (seit 17.1.2022: Personen aus Syrien, Eritrea, Afghanistan und Somalia) besteht. Ausgeschlossen sind Personen, die aus einem sog. sicheren Herkunftsstaat stammen.[3]

 
Hinweis

Beratung durch den Arbeitgeber-Service

Arbeitgeber, die Praktika, Ausbildungs- oder Beschäftigungsmöglichkeiten für Asylbewerber, Geduldete, Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge anbieten wollen, können die Beratungsmöglichkeiten des Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit oder der Jobcenter nutzen. Im Vorfeld einer Einstellung, aber auch begleitend zu einer Ausbildung oder Beschäftigung, bestehen vielfältige Fördermöglichkeiten, die die Integration in den Betrieb und die konkrete Beschäftigung unterstützen oder einen Beitrag zum erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung leisten können.

Für die Leistungen zur beruflichen Eingliederung sind unterschiedliche Träger zuständig:

  • Asylbewerber und Personen mit Aufenthaltsgestattung werden im Regelfall durch die Agenturen für Arbeit als Arbeitsuchende betreut und können dementsprechende Leistungen nach dem SGB III erhalten.
  • Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten, werden durch die Jobcenter betreut und nach den Regelungen des SGB II gefördert.

6.2 Maßnahmekonzept "Perspektive für Flüchtlinge"

Die Bundesagentur für Arbeit hat aus dem Instrumentarium der Arbeitsförderung das Maßnahmekonzept "Perspektive für junge Flüchtlinge" (PerjuF) entwickelt. Es richtet sich an Flüchtlinge, die jünger als 25 Jahre sind, die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen und die an das deutsche Ausbildungs- und Beschäftigungssystem herangeführt werden sollen.

Ziel ist es, den Teilnehmenden eine Orientierung im deutschen Ausbildungs- und Beschäftigungssystem zu vermitteln und die Funktionsweise des deutschen Arbeitsmarktes zu erläutern, damit sie eigenständig über ihre Berufswahl entscheiden können. Die Maßnahmen mit einem Zeitumfang von bis zu 30 Stunden wöchentlich werden in der Regel für 6 bis 8 Monate gefördert. In den Projekten mit integrierten betrieblichen Praktika können die Teilnehmenden ihre Eignung und Neigung in konkreten Feldern (z. B. Holz, Metall, Farbe oder Hauswirtschaft) erproben. Eine wichtige Zielsetzung ist es, die jungen Menschen für eine Berufsausbildung zu gewinnen und möglichst einen Übergang aus den Maßnahmen in Ausbildung oder entsprechende ausbildungsvorbereitende Maßnahmen zu unterstützen.

 
Hinweis

Betriebe können PerjuF als Brücke in Ausbildung oder Beschäftigung nutzen

Arbeitgebern, die Plätze für die betrieblichen Maßnahmeinhalte der PerjuF zur Verfügung stellen, entstehen darüber hinaus keine Kosten. Sie haben vielmehr die Chance, aus dem Kreis der Teilnehmenden künftige Auszubildende oder Beschäftigte zu rekrutieren.

6.3 Kooperationsmodelle zum Einstieg in Ausbildung und Qualifizierung

Die Bundesagentur für Arbeit bietet in sog. Kooperationsmodellen strukturierte Integrations- und Förderwege an, bei denen sie mit Arbeitgebern, Gewerkschaften und dem BAMF zusammenarbeitet. Ziel ist es, Geflüchtete von Beginn des Integrationsprozesses an durch Nutzung (Aneinanderreihung) der vorhandenen Instrumente passgenau in eine betriebliche Ausbildung zu bringen oder auf einen Arbeitsplatz zu qualifizieren.

  • Mit dem Programm Step by Step in die betriebliche Ausbildung sollen junge Asylberechtigte, aber auch Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive angesprochen und frühestmöglich für eine duale Berufsausbildung gewonnen werden. In einer ersten Phase steht der Spracherwerb im Vordergrund (8 bis 9 Monate bis zum Niveau "B1"). Der Arbeitgeber kann die jungen Menschen anschließend im Betrieb (z. B. über die o. a. Perspektivmaßnahmen) kennenlernen. Daran schließen sich ggf. weitere geförderte Maßnahmen zur Heranführung an den Ausbildungsmarkt mit begleitender Sprachqualifizierung an. Eine Ausbildung oder auch eine Einstiegsqualifizierung kann dann durch ausbildungsbegleitende Hilfen oder Maßnahmen der Assistierten Ausbild...

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge