Das Führungszeugnis ist ein Auszug des Bundeszentralregisters, der nur persönlich beantragt werden kann. Er dient in der Regel der Vorlage bei einem privaten Arbeitgeber.

1.1 Einträge

Folgende Registereinträge werden im Führungszeugnis nicht erwähnt:

  • Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen,
  • Freiheitsstrafen bis zu 3 Monaten,
  • Jugendstrafen bis zu 2 Jahren auf Bewährung,
  • Entscheidungen anderer Behörden.

1.2 Tilgungsfrist

Die Einträge im Bundeszentralregister werden nach Ablauf einer bestimmten Frist nicht mehr ins Führungszeugnis aufgenommen. Die Frist beträgt in den meisten Fällen 3 Jahre. Sind im Register mehrere Verurteilungen eingetragen, so sind alle in das Führungszeugnis aufzunehmen, solange eine von ihnen ins Zeugnis aufzunehmen ist.

Nach Ablauf der Tilgungsfrist werden die Einträge aus dem Register gelöscht. Die Tilgungsfrist beträgt zwischen 5 und 20 Jahren.

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