Das erweiterte Führungszeugnis wurde ursprünglich im Hinblick auf den Kinderschutz eingeführt und enthält unabhängig vom Strafmaß Auskunft über alle Sexualstraftaten und kinder- und jugendschutzrelevante Verurteilungen. Dazu gehören:

  • Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht[1],
  • sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen[2],
  • sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfebedürftigen in Einrichtungen[3],
  • sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung[4],
  • sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses[5],
  • sexueller Missbrauch von Kindern[6],
  • schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern[7],
  • sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen[8],
  • sexuelle Nötigung, Vergewaltigung[9],
  • sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung mit Todesfolge[10],
  • sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen[11],
  • Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger[12],
  • Ausbeutung von Prostituierten[13],
  • Zuhälterei[14],
  • sexueller Missbrauch von Jugendlichen[15],
  • exhibitionistische Handlungen[16],
  • Erregung öffentlichen Ärgernisses[17],
  • Verbreitung pornographischer Schriften[18],
  • Verbreitung gewalt- und tierpornographischer Schriften[19],
  • Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften[20],
  • Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften[21],
  • Verbreitung pornographischer Darstellungen durch Rundfunk, Medien und Teledienste[22],
  • Ausübung verbotener Prostitution[23],
  • jugendgefährdende Prostitution[24],
  • Misshandlung von Schutzbefohlenen[25],
  • Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung[26],
  • Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft[27],
  • Förderung des Menschenhandels[28],
  • Entziehung Minderjähriger[29] oder
  • Kinderhandel.[30]

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