Das erweiterte Führungszeugnis wurde ursprünglich im Hinblick auf den Kinderschutz eingeführt und enthält unabhängig vom Strafmaß Auskunft über alle Sexualstraftaten und kinder- und jugendschutzrelevante Verurteilungen. Dazu gehören:
- Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht[1],
- sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen[2],
- sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfebedürftigen in Einrichtungen[3],
- sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung[4],
- sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses[5],
- sexueller Missbrauch von Kindern[6],
- schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern[7],
- sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen[8],
- sexuelle Nötigung, Vergewaltigung[9],
- sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung mit Todesfolge[10],
- sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen[11],
- Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger[12],
- Ausbeutung von Prostituierten[13],
- Zuhälterei[14],
- sexueller Missbrauch von Jugendlichen[15],
- exhibitionistische Handlungen[16],
- Erregung öffentlichen Ärgernisses[17],
- Verbreitung pornographischer Schriften[18],
- Verbreitung gewalt- und tierpornographischer Schriften[19],
- Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften[20],
- Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften[21],
- Verbreitung pornographischer Darstellungen durch Rundfunk, Medien und Teledienste[22],
- Ausübung verbotener Prostitution[23],
- jugendgefährdende Prostitution[24],
- Misshandlung von Schutzbefohlenen[25],
- Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung[26],
- Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft[27],
- Förderung des Menschenhandels[28],
- Entziehung Minderjähriger[29] oder
- Kinderhandel.[30]
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