Für Leistungen zur Teilhabe ist grundsätzlich ein Antrag bzw. eine Einverständniserklärung des betroffenen Menschen erforderlich. Frühzeitige Anregungen hierzu können nicht nur von den Rehabilitationsträgern, sondern von unterschiedlichen Akteuren gegeben werden. Den betroffenen Menschen auf einen evtl. Bedarf an Leistungen zur Teilhabe hinweisen, ihn in seiner Motivation und Mitwirkung zur Inanspruchnahme und aktiven Teilnahme an Leistungen bestärken und unterstützen, sowie Hilfen bei der Antragstellung leisten, können insbesondere:

  • niedergelassene Ärzte/Innen, Krankenhaus- und Klinikärzte/Innen, Werks- und Betriebsärzte/Innen,
  • Psychotherapeuten/Innen und Psychologen/Innen,
  • Physiotherapeuten/Innen und Angehörige anderer Gesundheitsberufe,
  • soziale Beratungsdienste wie z. B. Suchtberatungsstellen oder sozialpsychiatrische Dienste, Ehe- und Familienberatungen, Schuldnerberatungen u.a.,
  • betriebliche Akteure wie Schwerbehindertenvertretungen, Personal- und Betriebsräte und Vorgesetzte ,
  • Pfleger/Innen, Betreuer/Innen und Sozialarbeiter/Innen,
  • Lehrer/Innen, Jugendleiter/Innen und Erzieher/Innen,
  • Einrichtungen der Leistungserbringer/Rehabilitationseinrichtungen,
  • ehrenamtliche Dienste, Selbsthilfegruppen und -organisationen,
  • Interessenverbände der Betroffenen,
  • Beratungsdienste der Rehabilitationsträger, Integrationsämter und gemeinsame Servicestellen,
  • im Auftrag von Sozialleistungsträgern oder Arbeitgebern tätige Gutachter/ gutachterliche Dienste.

Daneben können Anregungen zur Antragstellung auch aus dem betrieblichen oder weiteren sozialen Umfeld kommen, z. B. von Mitarbeitern/Innen kirchlicher und anderer Einrichtungen, in der Pflege, Altenheimen und Tagesbetreuungsstätten.

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