1 Ziel
Das Ziel des Gesetzes ist es, die digitale Transformation im Gesundheitswesen durch die Stärkung der Gesellschaft für Telematik, die zukünftig als "Digitalagentur Gesundheit" agieren soll, zu beschleunigen und effizienter zu gestalten. Die digitale Infrastruktur und Vernetzung der Akteure im Gesundheitswesen sollen optimiert werden, um eine nutzerfreundliche und stabile digitale Gesundheitsversorgung sicherzustellen.
Ziele des Gesetzes:
Effektive Steuerung und klare Zuständigkeiten:
Eine zentrale Verantwortlichkeit soll geschaffen werden, um die digitale Transformation im Gesundheitswesen stringenter und effizienter zu steuern.
Stärkung der Gesellschaft für Telematik (gematik):
Diese wird zur "Digitalagentur Gesundheit" ausgebaut, um die Digitalisierung des Gesundheitswesens voranzutreiben und die Interoperabilität von IT-Systemen zu verbessern.
Verbesserung der digitalen Gesundheitsanwendungen:
Anwendungen und Dienste sollen stabiler, interoperabler und benutzerfreundlicher gestaltet werden.
Beschleunigung der digitalen Transformation:
Durch klare Prozessverantwortlichkeiten und eine strukturierte Einbindung von Stakeholdern sollen digitale Anwendungen schneller und in höherer Qualität bereitgestellt werden.
Weniger Bürokratie und mehr Patientensicherheit:
Die Digitalisierung soll die Versorgung verbessern und bürokratische Hürden für Leistungserbringer reduzieren.
2 Umsetzung
Die Umsetzung des Gesetzes soll folgendermaßen erfolgen:
Umwandlung der gematik in die Digitalagentur Gesundheit:
Diese Agentur erhält erweiterte Steuerungsbefugnisse, um zentrale Komponenten und Dienste im Gesundheitswesen zu entwickeln und zu betreiben.
Kompetenzzentrum für Interoperabilität:
Ein erweitertes Kompetenzzentrum soll sicherstellen, dass IT-Systeme im Gesundheitswesen effizient zusammenarbeiten und praktikabel für Anwender sind.
Ende-zu-Ende Betrachtung der Telematikinfrastruktur:
Die Digitalagentur erhält die Verantwortung, digitale Anwendungen von der Konzeption bis zur Umsetzung zu überwachen, um Nutzungshürden frühzeitig zu erkennen und zu minimieren.
Einführung von Standards zur Benutzerfreundlichkeit:
Die Agentur legt verbindliche Standards für die Benutzerfreundlichkeit von digitalen Anwendungen fest und sorgt dafür, dass diese eingehalten werden.
Europäische Integration:
Die Agentur bereitet die Einbindung in den Europäischen Gesundheitsdatenraum vor, um eine grenzüberschreitende digitale Gesundheitsversorgung zu ermöglichen.
Strengere Sicherheitsvorgaben:
Es werden neue Bußgeldtatbestände und Strafvorschriften eingeführt, um die Sicherheit der Telematikinfrastruktur zu gewährleisten.
Diese Maßnahmen sollen insgesamt die Digitalisierung im Gesundheitswesen beschleunigen, die Qualität der Versorgung verbessern und die Nutzerfreundlichkeit der digitalen Anwendungen steigern.
3 Umsetzungsstand
3.1 Referentenentwurf
Referentenentwurf vom 15.5.2024
3.2 Kabinettsentwurf
Kabinettsentwurf vom 17.7.2024
3.3 Bundesrat: 1. Durchgang
27.9.2024
3.4 Bundestag: 1. Lesung
17.10.2024
3.5 Inkrafttreten
Nach Verkündung im Bundesgesetzblatt.