Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben Anspruch auf eine alters-, geschlechter- und zielgruppengerechte ärztliche Gesundheitsuntersuchung. Dabei werden gesundheitliche Risiken und Belastungen erfasst und bewertet. Bevölkerungsmedizinisch bedeutsame Krankheiten sollen frühzeitig erkannt werden. Die Gesundheitsuntersuchung umfasst eine auf ihre Ergebnisse abgestimmte präventionsorientierte Beratung, einschließlich einer Überprüfung des Impfstatus.
Der Arzt gibt eine Präventionsempfehlung für Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention. Der Arzt stellt darüber eine Bescheinigung für die Krankenkasse aus. Die Bescheinigung bezieht sich insbesondere auf die Risikofaktoren Bewegungsmangel, unausgewogene Ernährung, chronischer psychosozialer Stress und Suchtmittelkonsum.
Die Leistung umfasst eine krankheitsorientierte ärztliche Gesundheitsuntersuchung, die vorrangig auf die Früherkennung einer bereits eingetretenen Erkrankung ausgerichtet ist. Darüber hinaus werden bereits vor einer Erkrankung aufgetretene gesundheitliche Risikofaktoren und Belastungen berücksichtigt (z. B. Adipositas, unausgewogene Ernährung, Bewegungsmangel, Rauchen, übermäßiger Alkoholkonsum oder starker chronischer psychosozialer Stress, ausgelöst etwa durch berufliche Belastungen oder Gewaltbelastung im sozialen und familiären Umfeld).
Früherkennung von Krebserkrankungen
Allgemeine Gesundheitsuntersuchungen sollen möglichst gemeinsam mit Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen durchgeführt werden.
1.1 Anspruchsberechtigung
Versicherte haben vom 18. Lebensjahr an bis zum Ende des 35. Lebensjahres einmalig Anspruch auf eine allgemeine Gesundheitsuntersuchung. Ab dem 35. Lebensjahr kann alle 3 Jahre eine allgemeine Gesundheitsuntersuchung beansprucht werden. Wird eine allgemeine Gesundheitsuntersuchung durchgeführt, kann in den auf das Untersuchungsjahr folgenden 2 Kalenderjahren keine allgemeine Gesundheitsuntersuchung beansprucht werden.
Untersuchungsintervall
Ein Versicherter hat das 35. Lebensjahr vollendet und nimmt am 23.11.2020 an einer allgemeinen Gesundheitsuntersuchung teil. Die nächste Untersuchung kann vom Beginn des Jahres 2023 an beansprucht werden.
1.2 Leistungsumfang
Die ärztlichen Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten (Gesundheitsuntersuchung) umfassen folgende Leistungen:
1.3 Anspruchsvoraussetzungen
Allgemeine Gesundheitsuntersuchungen können beansprucht werden, wenn die Untersuchung sich auf eine Krankheit richtet, für die
- ein relevantes Erkrankungsrisiko besteht,
- geeignete Diagnoseverfahren zu ihrer Früherkennung bestehen,
- wirksame Behandlungsmöglichkeiten existieren,
- eine frühe Behandlung Vorteile bietet und
- ausreichende Untersuchungs- und Behandlungskapazitäten gegeben sind
(z. B. Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen bei Männern ab 65 Jahren).