Der Verwaltungsrat beschließt die Satzung des GKV-Spitzenverbandes sowie ihre Änderungen oder Ergänzungen.[1]
Sie enthält:
- Bestimmungen über die Wahl des Verwaltungsrats und des Vorstands sowie die Ergänzung des Verwaltungsrats bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitglieds,
- die Entschädigung der Mitglieder des Verwaltungsrats,
- die Aufbringung und Verwaltung der Mittel,
- die Beurkundung der Beschlüsse des Verwaltungsrats,
- die Herstellung der Öffentlichkeit der Sitzungen des Verwaltungsrats,
- das Nähere über die Entsendung der Vertreter der Mitgliedskassen in die Mitgliederversammlung, über die Wahl des Vorsitzenden der Mitgliederversammlung sowie dessen Aufgaben,
- die Rechte und Pflichten der Mitgliedskassen,
- die jährliche Prüfung der Betriebs- und Rechnungsführung,
- die Art der Bekanntmachung.
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