1.1 | Frage Antwort Einnahme bzw. eine weitere versicherungspflichtige Beschäftigung des Arbeitnehmers, das/die während der Beschäftigung bezogen/ausgeübt wurde, sind die fehlenden GKV-Monatsmeldungen nachträglich abzugeben. Hierauf wird die Krankenkasse mit dem Datensatz Krankenkassenmeldung (DSKK) entsprechend reagieren. |
1.2 | Frage Antwort |
1.3 | Frage Antwort |
1.4 | Frage Antwort |
1.5 | Frage Antwort |
1.6 | Frage Antwort |
1.7 | Frage Antwort |
1.8 | Frage Antwort |
1.9 | Frage Antwort |
1.10 | Frage Antwort |
1.11 | Frage Antwort |
1.12 | Frage |
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