[1] Die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit soll durch die Ärzte[/Ärztinnen] grundsätzlich nicht für einen mehr als zwei Wochen im Voraus liegenden Zeitraum bescheinigt werden. Ist es auf Grund der Erkrankung oder eines besonderen Krankheitsverlaufs sachgerecht, können die Ärzte[/Ärztinnen] jedoch die Arbeitsunfähigkeit bis zur voraussichtlichen Dauer von einem Monat bescheinigen. Besteht an arbeitsfreien Tagen Arbeitsunfähigkeit, z.B. an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen, Urlaubstagen oder an arbeitsfreien Tagen auf Grund einer flexiblen Arbeitszeitregelung (sog. Brückentage), ist sie auch für diese Tage zu bescheinigen.

[2] Wenn die Ärzte[/Ärztinnen] zum Zeitpunkt der Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit bereits einschätzen können, dass die Arbeitsunfähigkeit mit Ablauf des bescheinigten Zeitraums enden wird oder tatsächlich geendet hat, soll zudem die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Endbescheinigung gekennzeichnet werden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge