hier: Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen im Ausland

Seit dem 01.01.2004 wird den Versicherten der GKV grundsätzlich die Möglichkeit eingeräumt, Leistungserbringer in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (EG) sowie in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) im Wege der Kostenerstattung in Anspruch nehmen zu können. Hierzu haben die Spitzenverbände der Krankenkassen gemeinsam mit der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) mit der Gemeinsamen Empfehlung zu leistungsrechtlichen Umsetzungsfragen des GKV-Modernisierungsgesetzes vom 19.11.2003 Auslegungshinweise für eine einheitliche Rechtsanwendung in der Praxis der gesetzlichen Krankenversicherung herausgegeben.

Ergänzend zu dieser Gemeinsamen Empfehlung haben die Spitzenverbände der Krankenkassen die relevanten Aussagen für die Erbringung von Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen im Ausland als Praxishilfe zusammengestellt.

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge