[1] Erstattungsfähig sind nur die Heilmittel, für die die Leistungspflicht der Krankenkasse nach den §§ 32 ff. SGB V in Betracht kommt. Die Heilmittelrichtlinien in der jeweils gültigen Fassung sind zu beachten.

[2] Für eine Kostenerstattung für Heilmittel ist eine (in- oder ausländische) ärztliche Verordnung erforderlich. Bei einem Genehmigungsvorbehalt müsste die Verordnung ggf. vorab bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht werden.

[3] Ortsgebundene Heilmittel können generell nur im Rahmen einer vorher beantragten und bewilligten Vorsorge-/Rehabilitationsleistung in Anspruch genommen werden. In der Regel ist in solchen Fällen, wenn ein Kurarzt einbezogen wurde, von der Durchführung einer medizinischen Vorsorgeleistung auszugehen (siehe Abschnitt 4.2.8).

[4] Der Erstattungsbetrag ist auf der Grundlage der deutschen Vertragssätze (z. B. Vergütungsliste Krankengymnastische/physiotherapeutische Leistungen - Beachtung der Höchstdauer / Anwendungsdauer /Gesamtverordnungsmenge gem. Heilmittelrichtlinien) und ggf. unter Abzug der gesetzlichen Zuzahlung sowie des Eigenanteils festzusetzen. Der satzungsgemäße Verwaltungskostenabschlag (hier z. B. 7,5 %) ist auf der Basis des "Erstattungsbetrages vor Abschlag" zu ermitteln.

Beispiel 1:

Rechnung über Heilmittel 110,00 EUR
./. Höchstzuzahlung 10,00 EUR
Verordnungsgebühr (eine Verordnung) 10,00 EUR
= "tatsächlicher Betrag" 90,00 EUR
   
Deutscher Vertragssatz 130,00 EUR
./. Höchstzuzahlung 10,00 EUR
./. Verordnungsgebühr (eine Verordnung) 10,00 EUR
= Höchstbetrag 110,00 EUR
   
= Erstattungsbetrag vor Abschlag 90,00 EUR
./. Verwaltungskostenabschlag (7,5 %) 6,75 EUR
= Erstattungsbetrag 83,25 EUR

Beispiel 2:

Rechnung über Heilmittel 120,00 EUR
./. Höchstzuzahlung 10,00 EUR
Verordnungsgebühr (eine Verordnung) 10,00 EUR
= "tatsächlicher Betrag" 100,00 EUR
   
Deutscher Vertragssatz 90,00 EUR
./. Höchstzuzahlung (10 % von 90,00 EUR) 9,00 EUR
./. Verordnungsgebühr (eine Verordnung) 10,00 EUR
= Höchstbetrag 71,00 EUR
   
= Erstattungsbetrag vor Abschlag 71,00 EUR
./. Verwaltungskostenabschlag (7,5 %) 5,33 EUR
= Erstattungsbetrag 65,67 EUR

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