[1] Arbeitgeber, die eine Haushaltshilfe mit monatlich schwankendem Arbeitsentgelt beschäftigen, müssen jede Änderung des Arbeitsentgelts der Minijob-Zentrale mit einem Haushaltsscheck mitteilen. Durch die Verwendung von Halbjahresschecks wird dem Arbeitgeber die Zusendung von Haushaltsschecks für einzelne Beschäftigungsmonate an die Minijob-Zentrale erspart. Der Halbjahresscheck ergänzt den normalen Haushaltsscheck und wird von der Minijob-Zentrale automatisch den Haushalten zur Verfügung gestellt, die Arbeitnehmer mit schwankenden Arbeitsentgelten melden. Er stellt lediglich ein zusätzliches Angebot zum normalen Haushaltsscheck dar, die Nutzung steht dem Arbeitgeber frei. Leitgedanke dieses Schecks ist der Abbau von Bürokratie, so dass der Privathaushalt als Arbeitgeber eines geringfügig entlohnten Beschäftigten von nicht erforderlichen Verwaltungspflichten entlastet wird.
[2] Eine Ausstattung des Arbeitgebers mit einem maschinell erstellten Halbjahresscheck setzt voraus, dass der Arbeitgeber zunächst einen Haushaltsscheck mit schwankenden Bezügen (Angabe eines monatlich wechselnden Arbeitsentgelts im Haushaltsscheck) einreicht. Nach dessen Verarbeitung stellt die Minijob-Zentrale dem Arbeitgeber halbjährlich einen Halbjahresscheck bereit. Er enthält bereits
- die Personalien und die Betriebsnummer des Arbeitgebers sowie
- die Personalien der Haushaltshilfe und deren Versicherungsnummer.
[3] Der Halbjahresscheck umfasst einen Beschäftigungszeitraum von einem Kalenderhalbjahr. Der Arbeitgeber ergänzt die einzelnen Monate und bescheinigt die jeweiligen Verdienste seiner Haushaltshilfe. Der Meldezeitraum darf immer nur das erste oder zweite Kalenderhalbjahr umfassen, beispielsweise April bis Juni oder Juli bis September, aber nicht April bis September. Dazu sind zwei Halbjahresschecks erforderlich.
[4] Den vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschriebenen Halbjahresscheck sendet der Arbeitgeber rechtzeitig vor den Terminen für die Beitragsfälligkeit (vgl. VI.3) an die Minijob-Zentrale zurück. Danach laufen bei der Minijob-Zentrale die gleichen Prozesse ab, wie sie für den Haushaltsscheck gelten (vgl. VI.1).
[5] Der Versand des Halbjahresschecks erfolgt mit einem Merkblatt der Minijob-Zentrale, welches ausführliche Informationen zur Nutzung dieses Verfahrens enthält.