Der Regelbeitrag kann auf Antrag des Selbstständigen anstelle des halben Regelbeitrags auch in der 3-jährigen Existenzgründungsphase gezahlt werden. Die Zahlung des Regelbeitrags ist erst vom Tag des Eingangs des Antrags beim zuständigen Rentenversicherungsträger an zulässig. Unabhängig vom Tag der Antragstellung bestimmt sich der Zeitraum, für den die Zahlung des halben Regelbeitrags zulässig ist. Er beginnt mit dem Tag der Aufnahme der selbstständigen Erwerbstätigkeit und endet nach Ablauf von 3 Kalenderjahren.

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?