Begriff

"Hebamme" ist die Berufsbezeichnung für Frauen, die werdende Mütter während der Schwangerschaft und bei der Entbindung sowie Mutter und Kind nach der Geburt betreuen. Männer in diesem Beruf führen die Bezeichnung "Entbindungspfleger". Die Tätigkeit als Hebamme/Entbindungspfleger und die Führung der Berufsbezeichnung Hebamme oder Entbindungspfleger bedürfen der Zulassung nach dem Hebammengesetz.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Für selbstständige Hebammen ist die Beitragsbemessungsgrundlage in der Rentenversicherung in § 165 Abs. 1 SGB VI geregelt.

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