Anlässlich der Erstversorgung durch einen Durchgangsarzt (D-Arzt) entscheidet dieser aufgrund Art und Schwere der Verletzung über die erforderlichen Maßnahmen. Alternativ zum Durchgangsarzt kann diese Entscheidung auch ein an der Heilbehandlung beteiligter Arzt treffen (H-Arzt). Die allgemeine Heilbehandlung wird dann durchgeführt, wenn die Verletzung keinen besonderen Einsatz medizinisch-technischer Geräte erfordert und keine speziellen unfallmedizinischen Kenntnisse oder Qualifikationen zur Behandlung vorhanden sein müssen. Behandeln dürfen in diesen Fällen alle Ärzte im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung, z. B. Allgemeinmediziner.

Der D-Arzt erstellt die D-Arzt Berichte und die Nachschauberichte (NA-Berichte).

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