2.1 Störungen des Sprechens

Indikationen Ziel der Therapie Heilmittelverordnung im Regelfall
Indikationsgruppen

Leitsymptomatik:

Strukturelle/Funktionelle Schädigung
  Heilmittel

Verordnungsmenge je Indikationsgruppe

----------------------------

weitere Hinweise

SPZ

Störungen des Sprechens

z.B. bei/nach

  • Mund-, Kieferanomalien (z.B. bei offenem Biss, Sigmatismus interdentalis, Sigmatismus addentalis)
  • orthognathen Operationen
  • tumorchirurgischen Eingriffen oder strahlentherapeutischer Behandlung im Zahn-, Mund-, Kieferbereich
  • Anomalien der Zahnstellung, Fehlbildung des Kiefers, fehlerhafter Lagebeziehung der Kiefer zueinander sowie Fehlfunktion/Größe der Zunge

Störungen

  • der Lautbildung im Mund-, Kiefer-, Gesichtsbereich
  • des orofazialen Muskelgleichgewichts

Wiederherstellung und Verbesserung der sprachlichen und kommunikativen Fähigkeiten

Normalisierung der Lautbildung
  • Sprech- und Sprachtherapie 30
  • Sprech- und Sprachtherapie 45
  • Sprech- und Sprachtherapie 60
30 oder 45 oder 60 Minuten, je nach konkretem Schädigungsbild und Belastbarkeit der Patientin oder des Patienten

Höchstmenge je VO:

  • bis zu 10 x/VO

orientierende Behandlungsmenge:

  • bis zu 30 Einheiten

Frequenzempfehlung:

  • 1 bis 3 x wöchentlich

2.2 Störungen des oralen Schluckakts

Indikationen Ziel der Therapie Heilmittelverordnung im Regelfall
Indikationsgruppen

Leitsymptomatik:

Strukturelle/Funktionelle Schädigung
  Heilmittel

Verordnungsmenge je Indikationsgruppe

----------------------------

weitere Hinweise

SCZ

Störungen des oralen Schluckakts

z.B. bei/nach

  • Traumata im Zahn-, Mund- und Kieferbereich
  • Tumor-Operationen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich
  • orthognathen Operationen
  • operativer Versorgung von Lippen-Kiefer-Gaumenspalten
  • Zungenfehlfunktion
  • viszeralem Schlucken
Störungen in der oralen Phase des Schluckakts (motorisch und sensorisch)

Verbesserung bzw. Normalisierung des Schluckakts

ggf. Erarbeitung von Kompensationsstrategien

Ermöglichung der oralen Nahrungsaufnahme
  • Schlucktherapie 30
  • Schlucktherapie 45
  • Schlucktherapie 60
30 oder45 oder 60 Minuten mit dem Patienten, je nach konkretem Schädigungsbild und Belastbarkeit der Patientin oder des Patienten

Höchstmenge je VO:

  • bis zu 10 x/VO

orientierende Behandlungsmenge:

  • bis zu 30 Einheiten

Frequenzempfehlung:

  • 1 bis 3 x wöchentlich

2.3 Orofaziale Funktionsstörungen

Indikationen Ziel der Therapie Heilmittelverordnung im Regelfall
Indikationsgruppen

Leitsymptomatik:

Strukturelle/Funktionelle Schädigung
  Heilmittel

Verordnungsmenge je Indikationsgruppe

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weitere Hinweise

OFZ

Orofaziale Funktionsstörungen

z.B. bei/nach

  • Traumata im Zahn-, Mund- und Kieferbereich
  • Tumor-Operationen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich
  • orthognathen Operationen
  • angeborenen cranio- und orofazialen Fehlbildungen
  • Zahn- und Kieferfehlstellungen während der Wachstumsphase sowie in den in Abschnitt B Nr. 4 Satz 2 und 3 der Richtlinie des G-BA für die Kieferorthopädische Behandlung genannten Ausnahmefällen mit schweren Kieferanomalien, die ein Ausmaß haben, das kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen erfordert.

Störungen der orofazialen Funktion ohne Beeinträchtigung der Artikulation (des Sprechens),

z.B. habituelle Mundatmung, orale Habits

Funktionsverbesserung, Veränderung des Funktionsmusters

Wiederherstellung/Normalisierung der physiologischen Muskelfunktion

Wiedererlangung der Muskelbalance im orofazialen System
  • Sprech- und Sprachtherapie 30
  • Sprech- und Sprachtherapie 45
  • Sprech- und Sprachtherapie 60
30 oder 45 oder 60 Minuten mit dem Patienten, je nach konkretem Schädigungsbild und Belastbarkeit der Patientin oder des Patienten

Höchstmenge je VO:

  • bis zu 10 x/VO

orientierende Behandlungsmenge:

  • bis zu 30 Einheiten

Frequenzempfehlung:

  • 1 bis 3 x wöchentlich

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