Mit den Leistungen der Verhinderungspflege sollen Pflegepersonen, die oft hohe und dauerhafte Belastungen auf sich nehmen, unterstützt werden. Im Falle einer Verhinderung wegen Urlaub, Krankheit oder aus sonstigen wichtigen Gründen besteht deshalb Anspruch auf die Übernahme der Kosten für eine notwendige Ersatzpflege, um den Wechsel in eine stationäre Einrichtung zu vermeiden.[1]

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