In der zweiten Phase wird die konkrete Hilfe zur Erziehung durch die Fachkräfte des Jugendamts ausgewählt. Das Jugendamt entscheidet, ob ein erzieherischer Bedarf vorliegt und welche Art der Hilfe geeignet und erforderlich ist, um den erzieherischen Bedarf zu vermeiden.

Dabei kann das Jugendamt mit den Personensorgeberechtigten und seinem Kind oder den jungen Volljährigen Gespräche führen, um den erzieherischen Bedarf zu ermitteln. Anschließend wird mit den Betroffenen besprochen, wie die konkrete Hilfe ausgestaltet wird.

Zudem wird gemeinsam der Umfang der Hilfe vereinbart und der geeigneteste Leistungsanbieter (z. B. Einrichtung) ausgesucht. Dadurch soll die Mitwirkungsbereitschaft von Anspruchsberechtigten und betroffenen Kindern und Jugendlichen gefördert werden.

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