Das Jugendamt erlässt am Ende der Hilfeplanung ein Leistungsbescheid. Dieser setzt

  • die Hilfeart,
  • den Hilfeumfang und
  • den Leistungserbringer

fest. Gegen den Leistungsbescheid kann der Anspruchsberechtigte (Personensorgeberechtigte oder junger Volljähriger) Widerspruch und Klage einlegen.

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