Der Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln umfasst auch die notwendigen Wartungen und technischen Kontrollen der Hilfsmittel. Diese sollen die Funktionsfähigkeit und die technische Sicherheit gewährleisten.

Wartungen und Kontrollen sind zum Schutz der Versicherten vor unvertretbaren gesundheitlichen Risiken nötig.

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