Zu den anderen Hilfsmitteln gehören:

  • Rollstühle,
  • Hilfsmittel zum An- und Auskleiden,
  • Hilfen für den hygienischen Bereich (Toilettenstuhl),
  • Hilfen zum Lesen (Fernsehlesegerät), zum Sprechen (Servox-Sprechhilfe für Kehlkopflose) oder zur Verständigung (Klingelleuchte),
  • Orientierungshilfen für Blinde,
  • Blindenführhunde[1].

Außerdem besteht Anspruch auf Hilfsmittel, die eine 3. Person durch einen Sicherheitsmechanismus vor einer Nadelstichverletzung schützen. Dieser Anspruch besteht, wenn der Versicherte aufgrund seines körperlichen Zustands beispielsweise bei Blutentnahmen oder Injektionen auf die Hilfe Dritter angewiesen ist.[2]

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