Durch die Familienpflegezeit können Arbeitnehmer ihre wöchentliche Arbeitszeit reduzieren, um einen nahen Angehörigen in dessen häuslicher Umgebung zu pflegen. Eine vor Beginn der Familienpflegezeit wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze bestehende Krankenversicherungsfreiheit kann durch Reduzierung des Arbeitsentgelts mit Beginn der Familienpflegezeit enden. Ab Beginn der Familienpflegezeit besteht dann Krankenversicherungspflicht. In diesen Fällen ist für privat Krankenversicherte eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht möglich.

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