Rz. 20

Die Entscheidung über die Kosten hat nach allgemeiner Meinung einheitlich für Klage und Widerklage zu ergehen.

Die Erhebung der Widerklage kann zu einer Erhöhung der Betragsrahmengebühr nach § 3 Abs. 1 Satz 1 RVG führen. Eine neue Gebühr fällt dadurch nicht an (zu den Einzelheiten hinsichtlich der Kostenerstattung siehe die Kommentierung zu § 197).

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge