Rz. 9

Rechtshilfeersuchen im Ausland

 

Sozialgericht Berlin

Berlin, ...

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Embassy of the Federal Republic of Germany

Daniel Frisch St. 3

46731 Tel Aviv/Israel

Az.: S 8 R 385/18

Manfred Mustermann ./. Deutsche Rentenversicherung Bund

Sehr geehrte Damen und Herren,

in dem o. g. Rechtsstreit wird anliegendes Rechtshilfeersuchen nebst Anschreiben – jeweils 2-fach – mit der Bitte übersandt, die Vernehmung der Zeugen gemäß Beweisbeschluss v. 21.10.2011durch die zuständige israelische Behörde (ggf. nach vorheriger Genehmigung durch den Director of the Courts) zu veranlassen und die Vernehmungsniederschrift nach Erledigung an die Kammer zurückzusenden. Ich gehe davon aus, dass gemäß Art. 23, 26 des deutsch-israelischen Sozialversicherungsabkommens eine Übersetzung nicht erforderlich ist.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Die Vorsitzende der 8. Kammer

Richterin am Sozialgericht

Dienstsiegel

Rechtshilfeersuchen im Ausland

 

Sozialgericht Berlin

Berlin, ...

An die

zuständige israelische Behörde

über die

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Embassy of the Federal Republic of Germany

Daniel Frisch St. 3

46731 Tel Aviv/Israel

Az.: S 8 R 385/18

Manfred Mustermann ./. Deutsche Rentenversicherung Bund

Sehr geehrte Damen und Herren,

in dem o. g. Rechtsstreit nehme ich Bezug auf Art. 23 des deutsch-israelischen Sozialversicherungsabkommens und bitte um Erledigung des beiliegenden Rechtshilfeersuchens. Es wird gebeten, die Zeugen bei der Ladung zur Beweisaufnahme nur allgemein mit dem Thema der Beweisaufnahme bekannt zu machen. Die Beteiligten haben auf eine Mitteilung über den Termin der Beweiserhebung verzichtet. Es wird darauf hingewiesen, dass die Beweiserhebung nach den Vorschriften des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) von Amts wegen erfolgt. Der Verzicht eines Beteiligten (auch des Klägers) auf die Vernehmung der Zeugen ist deshalb unbeachtlich. Eine Verhinderung eines Zeugen durch Krankheit ist durch ein ärztliches Attest glaubhaft zu machen. Für Ihre Bemühungen sage ich im Voraus verbindlichen Dank.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Die Vorsitzende der 8. Kammer

Richterin am Sozialgericht

Dienstsiegel

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?