Sozialgericht Berlin, Berlin, den ...

An die zuständige israelische Behörde über die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Embassy of the Federal Republic of Germany

Daniel Frisch St. 3 46731

Tel Aviv/Israel

Az.: ...

Manfred Mustermann ./. Deutsche Rentenversicherung Bund

Sehr geehrte Damen und Herren,

in dem o.g. Rechtsstreit nehme ich Bezug auf Art. 23 des deutsch-israelischen Sozialversicherungsabkommens und bitte um Erledigung des beiliegenden Rechtshilfeersuchens. Es wird gebeten, die Zeugen bei der Ladung zur Beweisaufnahme nur allgemein mit dem Thema der Beweisaufnahme bekannt zu machen. Die Beteiligten haben auf eine Mitteilung über den Termin der Beweiserhebung verzichtet. Es wird darauf hingewiesen, dass die Beweiserhebung nach den Vorschriften des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) von Amts wegen erfolgt. Der Verzicht eines Beteiligten (auch des Klägers) auf die Vernehmung der Zeugen ist deshalb unbeachtlich. Eine Verhinderung eines Zeugen durch Krankheit ist durch ein ärztliches Attest glaubhaft zu machen.

Für Ihre Bemühungen sage ich im Voraus verbindlichen Dank.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Dienstsiegel

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Richterin am Sozialgericht

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