Rz. 10

 

Geschäftsverteilungsplan

des Sozialgerichts ...

für das Jahr ...

Stand: 1.1. ...

A.

Verteilung der Geschäfte auf die Kammern und Besetzung der Kammern mit Berufsrichterinnen und Berufsrichtern

1. Kammer

Arbeitsförderung einschließlich der übrigen Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit

- AL -

Streitsachen, die in dieser Kammer am 31.12.2019 anhängig sind.

Eingänge ab 1.1.2020 mit den in der Anlage P 1 für das Sachgebiet AL zugewiesenen Endziffern

 
Vorsitzender: Präsident des Sozialgerichts A
1. Vertreterin: Vizepräsidentin des Sozialgerichts B
2. Vertreter: Richter am Sozialgericht H

2. Kammer

 
  Rentenversicherung R
 

Streitsachen, die in dieser Kammer am 31.12.2019 anhängig sind.

Eingänge ab 1.1.2020 mit den in der Anlage P 5 für das Sachgebiet R zugewiesenen Endziffern.
 
 
Vorsitzender: Richter am Sozialgericht C
1. Vertreter: Richter am Sozialgericht I
2. Vertreterin: Richterin am Sozialgericht J

3. Kammer

 
I. Streitsachen des sozialen Entschädigungsrechts

- V -

- BL -

- VG -

- VH -

- VJ -

- VM -

- VS -

- VU -
 

Streitsachen, die in dieser Kammer am 31.12.2019 anhängig sind.

Eingänge ab 1.1.2020 mit den in der Anlage P 6 für V-Sachgebiete (V-BL-VG-VH-VJ-VM-VS- und VU) zugewiesenen Endziffern.
 
II. Streitsachen gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 7 SGG - SB -
 

Streitsachen, die in dieser Kammer am 31.12.2019 anhängig sind.

Eingänge ab 1.1.2020 mit den in der Anlage P 7 für das Sachgebiet SB zugewiesenen Endziffern.
 
 
Vorsitzender: Richter am Sozialgericht K
1. Vertreter: Richter am Sozialgericht H
2. Vertreter: Richter am Sozialgericht I

4. Kammer

 
Unfallversicherung - U -

Streitsachen, die in dieser Kammer am 31.12.2019 anhängig sind.

Eingänge ab 1.1.2020 mit den in der Anlage P 8 für das Sachgebiet U zugewiesenen Endziffern.
 
 
Vorsitzender: Richter am Sozialgericht L
1. Vertreter: Richter am Sozialgericht M
2. Vertreter: Richter am Sozialgericht N

5. Kammer

 

Krankenversicherung

Krankenversicherung der Landwirte
- KR -

Angelegenheiten der Einzugstelle nach § 28h Abs. 2 SGB IV

Streitsachen, die in dieser Kammer am 31.12.2019 anhängig sind.

Eingänge ab 1.1.2020 mit den in der Anlage P 10 für das Sachgebiet KR zugewiesenen Endziffern.
 
 
Vorsitzende: Richterin am Sozialgericht O
1. Vertreterin: Richterin am Sozialgericht J
2. Vertreterin: Richterin am Sozialgericht P

6. Kammer

 
I. Streitsachen des sozialen Entschädigungsrechts

- V -

- BL -

- VG -

- VH -

- VJ -

- VM -

- VS -

- VU -
 

Streitsachen, die in dieser Kammer am 31.12.2019 anhängig sind.

Eingänge ab 1.1.2020 mit den in der Anlage P 6 für die V-Sachgebiete (V-BL-VG-VH-VJ-VM-VS- und VU) zugewiesenen Endziffern.
 
II. Streitsachen gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 7 SGG - SB -
 

Streitsachen, die in dieser Kammer am 31.12.2019 anhängig sind.

Eingänge ab 1.1.2020 mit den in der Anlage P 7 für das Sachgebiet SB zugewiesenen Endziffern.
 
 
Vorsitzende: Richterin am Sozialgericht R
1. Vertreterin: Richterin am Sozialgericht O
2. Vertreter: Richter am Sozialgericht H

7. Kammer

Streitsachen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes

Streitsachen, die in dieser Kammer am 31.12.2019 anhängig sind, und Eingänge ab 1.1.2020 mit den in der Anlage P 12 für die Sachgebiete AS, So und AY zugewiesenen Endziffern.

B.

Ehrenamtliche Richterinnen und ehrenamtliche Richter

 
I. Den Kammern werden die in der Anlage 13 genannten ehrenamtlichen Richterinnen und ehrenamtlichen Richter zugeteilt.
II. Sie werden in der Reihenfolge herangezogen, wie sie sich aus der Anlage 13 ergibt. Zu Beginn eines Jahres werden diejenigen zuerst geladen, die auf die letzten im Vorjahr Geladenen folgen. Bei neu errichteten Kammern sind die in der Aufstellung (Anlage 13) jeweils zuerst Genannten zu laden.
III. Bei Verhinderung tritt die nächste noch nicht geladene ehrenamtliche Richterin oder der nächste noch nicht geladene ehrenamtliche Richter der jeweiligen Gruppe ein. Die oder der nicht Berücksichtigte ist erst wieder zu laden, wenn sie oder er nach der laufenden Nummer der Liste ansteht.
IV. Sind in einer Kammer alle noch nicht zu einer Sitzung geladenen ehrenamtlichen Richterinnen oder ehrenamtlichen Richter einer Gruppe verhindert, ist die oder der nächste noch nicht Geladene der entsprechenden Gruppe der der Nummer nach folgenden Kammer desselben Sachgebiets oder – hilfsweise – Bereichs (z. B. Sozialversicherung, soziales Entschädigungsrecht) heranzuziehen. Dies steht einer Heranziehung in der eigenen Kammer gleich. Nach der 7. Kammer ist die 1. Kammer "folgende Kammer" im Sinne dieser Regelung.
V. Reicht die Zeit zur Ladung nicht aus, so dass eine anberaumte Sitzung aufgehoben werden müsste, so ist die/der unter Beachtung der Reihenfolge erreichbare und nicht verhinderte ehrenamtliche Richterin/Richter der Kammer aus demselben Kreis (§ 16 SGG) heranzuziehen. Nach der Heranziehung ist diese/dieser zu überspringen, wenn sie/er sonst an der Reihe wäre.

C.

Allgemeine Zuständigkeitsbestimmungen

 
I. Verteilung nach der Eingangsliste:  
  1) Für folgende Rechtsgebiete werden Eingangslisten geführt:...

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