Rz. 9
Abs. 1 Nr. 3 fasst die klassischen Förderinstrumente nach Bedarfslagen zusammen. Alle Leistungen verfolgen das Ziel, den Arbeitnehmer schnellstmöglich wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren. Die Kunden der Bundesagentur für Arbeit werden nach Markt-, Beratungs- und Betreuungskunden segmentiert. Die Zuordnung richtet sich nach der prognostizierten Begleitungs- bzw. Betreuungsintensität zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Für die verschiedenen Kundengruppen stehen Handlungsprogramme zur Verfügung. So können spezifische Förderleistungen effizient erbracht werden. Im Vordergrund steht die erfolgreiche Integration, nicht jedoch das Füllen von Maßnahmen. Das Spektrum der Förderleistungen reicht beispielhaft von vermittlungsunterstützenden Leistungen aus einem Vermittlungsbudget bis zu Eingliederungszuschüssen an Arbeitgeber.
Rz. 10
Die Berufswahl, Berufsaus- und -weiterbildung sowie die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben werden mit Leistungen zum Lebensunterhalt, Maßnahmekosten und weiteren Leistungen gefördert. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sind auch als versicherungsfreie Beschäftigungsverhältnisse vollständig aus dem Instrumentarium der Arbeitsförderung gestrichen worden. Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung enthält aber noch das SGB II für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Dort ist die Teilhabe am sozialen Arbeitsmarkt in das Gesetz eingeführt und zum 1.1.2023 auch entfristet worden.
Rz. 11
Leistungen der freien Förderung können seit dem 1.11.2009 nicht mehr gewährt werden. Mit diesen Mitteln konnten die Agenturen für Arbeit übergesetzlich Eingliederungsleistungen erbringen, die den gesetzlichen Zielen des SGB III entsprechen und gesetzlich vorgesehene Leistungen nicht aufstocken. Zwischenzeitlich können innovative Ansätze erprobt werden, bei denen auch die Projektförderung wieder möglich wurde. Das ermöglicht es den Agenturen für Arbeit, innovative Handlungsansätze zu erschließen. Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit stellt dafür ein Budget zur Verfügung, um die Netzwerkarbeit auf der Basis des Arbeitsmarktmonitors im Bereich der Fachkräftesicherung weiter zu stärken. Ziele sind die Verzahnung regionaler Aktivitäten unterschiedlicher Politikbereiche und die Unterstützung der Umsetzung von gemeinsam in den regionalen Netzwerken vereinbarten Lösungsansätzen durch anteilige Finanzierung sowie die Bearbeitung der Handlungsfelder "Erwerbspartizipation und Lebensarbeitszeit von Menschen über 55 erhöhen", "Erwerbspartizipation und Arbeitszeitvolumen von Frauen steigern" und "Qualifizierung und Weiterbildung vorantreiben" vor dem Hintergrund der "Perspektive 2025 der Bundesagentur für Arbeit zu mehr Fachkräften für Deutschland".
Rz. 11a
Politischer Schwerpunkt ist die Intensivierung der beruflichen Weiterbildung, um Arbeitnehmer dabei zu unterstützen, den Herausforderungen in der Arbeitswelt der Zukunft, insbesondere durch Digitalisierung und Dekarbonisierung, erfolgreich zu begegnen. Dies hat auch zu einer weiteren Öffnung der Förderung der betrieblichen Weiterbildung geführt.