Rz. 19
Adomeit, Diskriminierung – Inflation eines Begriffs, NJW 2002, 1622.
Bayreuther, "Quotenbeweis" im Diskriminierungsrecht, NJW 2009, 806.
Busch, Die Antirassismusrichtlinie, AiB 2006, 400.
Dern/Wersig, Bürgergeld-Entwurf und Sozialgesetzbuch insgesamt benötigen ein umfassendes Antidiskriminierungskonzept, info also 2022, 243.
Eichenhofer, Gesetzliche Altersgrenze im Vertrags(zahn)arztrecht – Kann nach dem AGG alles beim Alten bleiben?, SGb 2007, 580.
ders., Diskriminierungsverbote und Vertragsfreiheit, ArbuR 2013, 62.
Franke/Kluge, Der Schutz vor Diskriminierung im Gesundheitswesen, NJ 2015, 457.
Husmann, Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und seine Auswirkungen auf das Sozialrecht, ZESAR 2007, 13.
Kocher, Umfang und Reichweite des Diskriminierungsschutzes im Sozialrecht, SGb 2011, 545.
Maier-Reimer, Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz im Zivilrechtsverkehr, NJW 2006, 2577.
Oppermann, Sozialschutz im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, ZESAR 2006, 432.
Quambusch, Brauchen wir weitere Antidiskriminierungsgesetze?, ZFSH/SGB 2003, 73.
Welti, Europäische Gleichbehandlungsrichtlinien und deutsches Sozial- und Schwerbehindertenrecht, Behindertenrecht 2007, 57.
ders., Das AGG – Behinderungsbegriff und praktische Konsequenzen für das Sozialrecht, SuP 2007, 479.
Rz. 20
Verstoß gegen Gleichbehandlungsgebot (Art. 1 Abs. 1 GG) i. V. m. dem Grundrecht auf Schutz der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG), soweit das Transsexuellengesetz (TSG) ausländische Transsexuelle, die sich rechtmäßig und nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten, von der Antragsberechtigung zur Änderung des Vornamens und zur Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 TSG ausnimmt, sofern deren Heimatrecht vergleichbare Regelungen nicht kennt:
BVerfG, Beschluss v. 18.7.2006, 1 BvL 1/04.
Der potentielle Arbeitgeber hat die Gesetzmäßigkeit einer von ihm veranlassten Ausschreibung einer Ausbildungsstelle durch die Bundesagentur für Arbeit zu überwachen:
BVerfG, Beschluss v. 21.9.2006, 1 BvR 308/03.
Kein Verstoß gegen Verfassungsrecht durch Begrenzung von Maßnahmen der künstlichen Befruchtung auf die Vollendung des 50. Lebensjahres beim Mann:
BSG, Urteil v. 24.5.2007, B 1 KR 10/06 R.
Gleichbehandlung von Frauen und Männern im gesetzlichen System der Rentenversicherung (RL 79/7/EWG vom 19.12.1978). Die Nachforderung von (Rentenversicherungs-)Beiträgen nebst Zinsen entsprechend dem begehrten Rentenrecht und der Forderung nach Gleichstellung ist nicht diskriminierend, sofern die Zinsen angemessen sind (betrifft Renten für Frauen nach dem belgischen Rentenrecht für fliegendes Personal, das ursprünglich nur für Männer vorgesehen war und für die höhere Beiträge zu zahlen waren):
EuGH, Urteil v. 21.6.2007, C-231/06 u. a. – Office national des pensions/Jonkman u. a.
Eine Hinterbliebenenversorgung, die im Rahmen eines berufsständischen Versorgungssystems wie der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen gewährt wird, fällt in den Geltungsbereich der RL 2000/78/EG des Rates v. 27.11.2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf. Art. 1 i. V. m. Art. 2 der RL 2000/78/EG steht einer Regelung wie im Ausgangsverfahren entgegen, wonach der überlebende Partner nach Versterben seines Lebenspartners keine Hinterbliebenenversorgung entsprechend einem überlebenden Ehegatten erhält, obwohl die Lebenspartnerschaft nach nationalem Recht Personen gleichen Geschlechts in eine Situation versetzt, die in Bezug auf die Hinterbliebenenversorgung mit der Situation von Ehegatten vergleichbar ist:
EuGH, Urteil v. 1.4.2008, C-267/06 – Maruko.
Die Kompetenz eines Psychotherapeuten, mit Patienten Therapien in deren nichtdeutscher Muttersprache durchführen zu können, begründet keinen Bedarf für dessen Ermächtigung zur Teilnahme an der psychotherapeutischen Versorgung:
BSG, Urteil v. 6.2.2008, B 6 KA 40/06 R, SGb 2009, 292 mit Anm. Davy.
Aus § 33c kann kein Anspruch abgeleitet werden, dass in der gesetzlichen Rentenversicherung Beitragszeiten und Zeiten, in denen kein Bezug – insbesondere keine Beitragsleistung – zur gesetzlichen Rentenversicherung bestanden hat, leistungsgerecht gleich behandelt werden:
Bay LSG, Urteil v. 20.5.2009, L 13 R 561/08.
Die vom Gesetz in § 43 SGB VI geforderte Belegung von 36 Monaten mit Pflichtbeiträgen in einem Zeitraum von 60 Kalendermonaten verstößt nicht gegen das in § 33c SGB I normierte Benachteiligungsverbot:
LSG Hamburg, Urteil v. 28.2.2023, L 3 R 66/21 WA.