Das Jugendamt hat auch deshalb eine Sonderstellung gegenüber anderen Ämtern, weil es eine Fachbehörde ist, in der Fachkräfte der Sozialpädagogik, Verwaltung, Jugendverbandsarbeit und anderer Fachgebiete bei der Lösung von Aufgaben zusammenwirken. Außerdem ist das Jugendamt "Interessenvertreter" für Kinder, Jugendliche und Familien.

Zur Wahrnehmung dieser Interessen ist es als "administrative Schaltstelle" verpflichtet, mit anderen Stellen zusammenzuarbeiten, insbesondere mit dem Sozialamt, Jobcenter, Ausländeramt, Gesundheitsamt, Familiengericht, Jugendgericht, der Polizei und der Schule.

 
Hinweis

Vorgaben bei hauptberuflich Beschäftigten

In den Jugendämtern dürfen hauptberuflich nur Personen beschäftigt sein, die sich nach ihrer Persönlichkeit für diese Aufgabe eignen und eine der jeweiligen Aufgabe entsprechende Ausbildung oder sich beruflich bewährt haben.[1]

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