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Kann der Antragsteller noch mindestens 3 Stunden arbeiten, ist weiter zu prüfen, ob er diese Leistung auch "täglich", d. h. an 5 Tagen in der Woche erbringen kann. Limitierend können hier insbesondere objektiv notwendige Arbeitsunfähigkeitszeiten wirken, die nach ärztlicher Einschätzung in größerem Umfang zu erwarten sind und sich (prognostisch) der Hälfte der Jahresarbeitszeit annähern. Entscheidend ist in diesen Fällen, ob der Betroffene in der Lage ist, im Jahresdurchschnitt pro Woche mehr als 2 und pro Monat mehr als 8 volle Schichten zu verrichten.

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