Rz. 3
Durch § 20 Abs. 1 werden die Träger der GUV erstmals verpflichtet, im Rahmen der neu geschaffenen gemeinsamen deutschen Arbeitsschutzstrategie mit den für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden der Länder (vgl. auch § 21 Abs. 3 Satz 1 ArbSchG) ein abgestimmtes Vorgehen bei der Beratung und Überwachung der Unternehmen festzulegen und den Erfahrungsaustausch sicherzustellen. Nur hinsichtlich des abgestimmten Vorgehens verweisen § 20 Abs. 1 und § 21 Abs. 3 Satz 1 ArbSchG auf § 20a ArbSchG. Das abgestimmte Vorgehen bei der Beratung und Überwachung der Unternehmen umfasst nach § 20 Abs. 1 Satz 2 die Abstimmung allgemeiner Grundsätze zur methodischen Vorgehensweise bei der Beratung und Überwachung der Betriebe (Nr. 1), der Festlegung inhaltlicher Beratungs- und Überwachungsschwerpunkte, aufeinander abgestimmter oder gemeinsamer Schwerpunktaktionen und Arbeitsprogramme (Nr. 2) sowie der Förderung eines Daten- und sonstigen Informationsaustausches, insbesondere über Betriebsbesichtigungen und deren wesentliche Ergebnisse (Nr. 3).
Rz. 4
Nach § 20a Abs. 2 ArbSchG umfasst die gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie darüber hinaus die Entwicklung gemeinsamer Arbeitsschutzziele (Nr. 1), die Festlegung vorrangiger Handlungsfelder und von Eckpunkten für Arbeitsprogramme sowie deren Ausführung nach einheitlichen Grundsätzen (Nr. 2), die Evaluierung der Arbeitsschutzziele, Handlungsfelder und Arbeitsprogramme mit geeigneten Kennziffern (Nr. 3) sowie die Herstellung eines verständlichen, überschaubaren und abgestimmten Vorschriften- und Regelwerks (Nr. 5).
Rz. 5
Einvernehmlich wurden im Jahr 2008 von der Bundesregierung, den Regierungen der Länder, den Trägern der GUV und den Sozialpartnern nach Erörterung mit den einschlägigen Berufs- und Wirtschaftsverbänden, der Wissenschaft, den Trägern der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, den Einrichtungen im Bereich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie den Einrichtungen, die der Förderung der Beschäftigungsfähigkeit dienen, für die Periode 2009 bis 2012 der gemeinsamen deutschen Arbeitsschutzstrategie 3 Ziele mit ihren jeweiligen Handlungsfeldern festgelegt:
- Verringerung der Häufigkeit und Schwere von Arbeitsunfällen,
- Verringerung der Häufigkeit und Schwere von Muskel-Skelett-Belastungen und -Erkrankungen sowie
- Verringerung der Häufigkeit und Schwere von Hauterkrankungen.
Als wissenschaftliches Verfahren zur Zielfindung wurde die Initiative Gesundheit und Arbeit (IGA) gewählt. Die Begründung der einzelnen Schritte ist ebenso wie die Kurzbegründung der ausgewählten Ziele dokumentiert.
Rz. 6
Im Zusammenhang mit dem Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld zum Flughafen Berlin Brandenburg International wurde zwecks Aufgabenerledigung rund um dieses Großbauvorhaben erstmals zwischen einem Träger der GUV (BG Bau) und einer für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörde (Brandenburgisches Landesamt für Arbeitsschutz) ein gemeinsamer Präventionsstützpunkt vor Ort abgestimmt und beschlossen (vgl. näher Pernack, die BG 2010, 70 ff.).