Rz. 33

Wenn eine Rückkehr ausscheidet, dann können Alter und Entwicklungsstand des Kindes sowie Bedingungen in der Herkunftsfamilie es auch erforderlich machen, nicht auf eine Rückkehr hinzuarbeiten, sondern die Erziehung in einer anderen Familie im Sinne einer Vollzeitpflege (§ 33) vorzubereiten (Nr. 2). Vorbereitung meint dabei die Bedingungen zur Erziehung in einer anderen Familie tatsächlich herzustellen und diese Erziehung in dieser anderen Familie möglich zu machen. Dieses Ziel ist daher erfolgsorientiert. Die Notwendigkeit zur Erziehung in einer anderen Familie kann sich im Verlauf der Hilfe zeigen, etwa wenn die Bemühungen um angemessene Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie scheitern. Aber auch unmittelbar zu Beginn der Fremdunterbringung kann sich bereits die Vollzeitpflege als mittel- und langfristig am besten geeignete Hilfeform herausstellen (vgl. insoweit bereits Rz. 17 ff. zur Rückkehroption nach Satz 2 Nr. 1). Dann soll durch diese Hilfe der Wechsel in eine geeignete Pflegefamilie vorbereitet werden. Dies kann im Einzelfall angezeigt sein, insbesondere um zunächst für ein Kind oder einen Jugendlichen die Situation zu klären, eine geeignete Pflegestelle zu suchen und um zunächst Abstand von Beziehungen und Bedingungen zu schaffen, welche die Gefährdungssituation verursacht haben. Die Vorbereitung des Wechsels wird auch die fachliche Begleitung einer Anbahnungsphase zwischen dem Kind bzw. Jugendlichen und der zukünftigen Pflegefamilie durch engmaschige Umgangskontakte umfassen. Bei Vorbereitung der Überwechslung in eine Familienpflege sind in jedem Fall das kindliche Zeitempfinden zu berücksichtigen sowie die fachlichen Erkenntnisse von Entwicklungspsychologie und Bindungsforschung. Diese werden eine straffe Hilfeplanung bei der Umsetzung der Vorbereitung erforderlich machen, zumal wenn das Kind sich noch im bindungssensitiven Alter befindet (vgl. Komm. zu § 33). Unnötige Bezugspersonenwechsel sind zu vermeiden. Ohnehin wird bei Kindern im jüngeren Alter wegen des besseren Bindungsangebotes eine Bereitschaftspflege für die Abklärungsphase vorzuziehen sein.

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