Rz. 18

Nachdem der Begriff der Zuverlässigkeit bereits in Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 als Kriterium für die Zuverlässigkeit des Einrichtungsträgers aufgeführt wird (vgl. dazu Rz. 8 f.), sind in Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 bis 3 zur Negativabgrenzung Regelbeispiele aufgeführt, die die Unzuverlässigkeit begründen. Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 stellt darauf ab, dass der Träger in der Vergangenheit gegen Mitteilungs- und Meldepflichten nach den §§ 46 und 47 verstoßen. Gemäß § 46 Abs. 3 werden dem Einrichtungsträger Duldungspflichten auferlegt. Er hat unter bestimmten Voraussetzungen es zu dulden, dass Beschäftigte der zuständigen Behörde die Einrichtung selbst und die dazu gehörenden Grundstücke und Räume betreten, um Feststellungen zu treffen und Gespräche mit Mitarbeitern der Einrichtung und mit Kindern und Jugendlichen zu führen. § 47 normiert Melde- und Dokumentationspflichten des Trägers einer erlaubnispflichtigen Einrichtung. Nr. 1 trägt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung, indem nur nachhaltige Verstöße gegen die genannten Pflichten die Unzuverlässigkeit des Trägers indizieren (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 26.9.2022, OVG 6 S 48/22).

Gemäß Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 ist die Unzuverlässigkeit dann indiziert, wenn der Einrichtungsträger gegen ein behördliches Beschäftigungsverbot nach § 48 verstößt. Nach letztgenannter Vorschrift kann die zuständige Behörde die Beschäftigung des Leiters, eines Beschäftigten oder sonstigen Mitarbeiters der Einrichtung ganz oder teilweise untersagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er die für seine Tätigkeit erforderliche Eignung nicht besitzt. Gemäß Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 indizieren wiederholte Verstöße gegen behördliche Auflagen die Unzuverlässigkeit. Dem Wort "insbesondere" im Eingangsatz vom Abs. 2 Satz 3 ist zu entnehmen, dass gleich schwerwiegende Gründe, die in den Regelbeispielen nicht aufgeführt sind, die Unzuverlässigkeit des Trägers indizieren können. Die Gesetzesbegründung (BT-Drs. 19/26107 S. 99) nimmt wiederum auf Rechtsprechung und Literatur zur Interpretation des unbestimmten Rechtsbegriffs der Zuverlässigkeit (bzw. der Unzuverlässigkeit) im Gewerberecht Bezug (BVerwG, Urteil v. 27.6.1961, I C 34.60; BVerwG, Urteil v. 5.8.1965, I C 69.62; Marcks, in: Landmann/Rohmer, GewO, 82. EL Oktober 2019, § 35 Rz. 30).

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