Rz. 10

Durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts v. 4.5.2021 (BGBl. I S. 882) ist das Rechtsinstitut des Gegenvormunds zum Jahresende 2022 entfallen. Die Regelung zum Gegenvormund wurde daher durch Art 12 Nr. 2 des Gesetzes v. 24.6.2022 gestrichen (BT-Drs. 20/1110 S. 43).

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge