Rz. 9
Sofern der junge Mensch oder der Leistungsberechtigte nach § 19 im Inland geboren ist, trifft die Erstattungspflicht nach Abs. 2 das Land, in dessen Bereich der Geburtsort dieser Person liegt.
Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen