Rz. 40
Die Statistik ist in der Fachserie 13 "Öffentliche Sozialleistungen", Reihe 6 "Jugendhilfe" des Statistischen Bundesamtes (Metzler-Poeschel-Verlag) veröffentlicht. Die Reihe 6 untergliedert sich in: 6.1.1: Institutionelle Beratung, Einzelbetreuung und sozialpädagogische Familienhilfe, 6.1.2: Erzieherische Hilfen außerhalb des Elternhauses, 6.1.3: Adoptionen, vorläufige Schutzmaßnahmen und sonstige Hilfen, 6.1.4: Erzieherische Hilfen außerhalb des Elternhauses am 31.12.xx (alle 5 Jahre, Beginn 1991), 6.2: Maßnahmen der Jugendarbeit, 6.3: Einrichtungen und tätige Personen in der Jugendhilfe, 6.3.1: Kindertageseinrichtungen und 6.4: Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Jugendhilfe. In der Fachserie werden die Bundes- und ausgewählte Länderergebnisse veröffentlicht. Von den Statistischen Landesämtern werden zumeist in der Reihe K der Statistischen Berichte zeitlich eher und ausführlicher die jeweiligen Landesergebnisse und ausgewählte Eckdaten der kreisfreien Städte und Kreise veröffentlicht (www.akjstat.tu-dortmund.de – zuletzt abgerufen am 31.3.2023). Sie gliedert sich in 4 Teile:
Rz. 41
Im 1. Teil werden alle erzieherischen Hilfen gemäß der §§ 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 41 SGB VIII sowie die vorläufigen Schutzmaßnahmen gemäß § 42 SGB VIII berücksichtigt. Die Erhebungen werden jährlich als Vollerhebung durchgeführt. Darüber hinaus werden die abgeschlossenen Adoptionen und weitere Aufgaben des Jugendamtes (Pflegschaften, Vormundschaften etc.) zusammenfassend gezählt. Die Erhebung der Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a) wurde im Jahr 2000 begonnen.
Rz. 42
Im 2. Teil werden die "Maßnahmen der Jugendarbeit" erfasst. Diese Teilstatistik erfasst alle 4 Jahre die öffentlich geförderten Maßnahmen in den Bereichen Jugendbildung, Kinder- und Jugendfreizeit, internationale Jugendarbeit und Mitarbeiterfortbildung freier Träger für ein Berichtsjahr.
Rz. 43
Im 3. Teil werden die "Einrichtungen und tätige Personen in der Kinder- und Jugendhilfe" erfasst. Die Erhebung wird als Stichtagserhebung zum 31. Dezember alle 4 Jahre durchgeführt. Die erste Erhebung erfolgte im Jahr 1974 als Sondererhebung und wird regelmäßig seit 1982 durchgeführt.
Rz. 44
Im 4. Teil werden die "Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Jugendhilfe" jährlich erhoben. Die Erhebung basiert auf der kommunalen und staatlichen Haushaltssystematik und ermöglicht die Darstellung der öffentlichen Ausgaben nach den Leistungsparagraphen des SGB VIII.