Rz. 4

Für die in Abs. 1 Satz 1 geregelte Veränderungsrate der Basisfortschreibung nach § 28a Abs. 2 ergibt sich Folgendes: Das Statistische Bundesamt hat für den aktuellen Vergleichszeitraum vom 1.7.2021 bis zum 30.6.2022 gegenüber dem vorausgehenden Vergleichszeitraum vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 eine regelbedarfsrelevante Preisentwicklung von +4,7 % und eine Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer von +4,16 % ermittelt. Für den Mischindex ergibt sich damit eine Veränderungsrate von +4,54 %. Um diesen Prozentsatz sind die für das Jahr 2022 geltenden nicht gerundeten Beträge der 6 Regelbedarfsstufen zu erhöhen. So ergibt sich für die Regelbedarfsstufe 1 für alleine lebende Erwachsene eine Erhöhung von 449,00 EUR auf 469,38 EUR im Jahr 2023 (BT-Drs. 20/3873 S. 117).

 

Rz. 5

Das Ergebnis dieser Basisfortschreibung auf das Jahr 2023 ergibt sich aus der folgenden Tabelle:

 
Regelbedarfsstufe Regelbedarfsstufen 2022 multipliziert mit Mischindex Ergebnis der Basisfortschreibung in EUR auf volle Cent gerundet
Regelbedarfsstufe 1 449 1,0454 469,38
Regelbedarfsstufe 2 404 1,0454 422,34
Regelbedarfsstufe 3 360 1,0454 376,34
Regelbedarfsstufe 4 376 1,0454 393,07
Regelbedarfsstufe 5 311 1,0454 325,12
Regelbedarfsstufe 6 285 1,0454 297,94

BT-Drs. 20/3873 S. 118

 

Rz. 6

Für die ergänzende Fortschreibung nach Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 28a Abs. 3 ergibt sich: Der regelbedarfsrelevante Preisindex hat sich im 2. Quartal 2022 gegenüber dem 2. Quartal 2021 um 6,9 % erhöht. Die sich aus dem ersten Fortschreibungsschritt ergebenden, nicht gerundeten Zwischenbeträge sind deshalb um 6,9 % zu erhöhen. Diese Beträge sind auf volle Euro zu runden. In § 134 sind die sich als Ergebnis der Fortschreibung nach § 134 Abs. 1 ergebenden und ab 1.1.2023 für die 6 Regelbedarfsstufen geltenden Eurobeträge aufgeführt. Entsprechend ist die Anlage zu § 28 zu ergänzen.

 

Rz. 7

 
Regelbedarfe

Regelbedarfsstufen nach

Basisfortschreibung

multipliziert mit Veränderungsrate Preise

2. Quartal
Ergebnis der ergänzenden Fortschreibung auf volle EUR gerundet
Regelbedarfsstufe 1 469,38 1,0690 502
Regelbedarfsstufe 2 422,34 1,0690 451
Regelbedarfsstufe 3 376,34 1,0690 402
Regelbedarfsstufe 4 393,07 1,0690 420
Regelbedarfsstufe 5 325,12 1,0690 348
Regelbedarfsstufe 6 297,94 1,0690 318

BT-Drs. 20/3873 S. 118

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